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Wir betreuen Sie und:
nehmen die zentralen Aufgaben einer externen Sicherheitsfachkraft (SiFa) wahr. Die Mindesteinsatzzeiten ergeben sich aus den für die jeweilige Berufsgenossenschaft geltenden Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
- Wir Führen regelmäßig Sicherheitsbegehungen im Betrieb durch mit anschließender Erstellung des Begehungsberichtes
- konzipieren von Lösungsvorschläge zur Behebung und Vermeidung betrieblicher Gefahrenquellen
- Durchführung von Unterweisungen
- Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Durchführung von Gefährdungsermittlungen mit anschließender Beurteilung der Gefährdungen durch eine Risikoabschätzung
- Beratung bei der Planung von: Betriebsanlagen u. sozialen/ sanitären Einrichtungen
- Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen
- Beratung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- Bewertung von Bildschirmarbeitsplätzen
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen nach GefStoffV
- Messung von Beleuchtungen am Arbeitsplatz
Interesse?
Sie haben Interesse, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wir unterbreiten Ihnen nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen ein Angebot.
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